FAQ- und Wissensdatenbank
Damit der Vermögensberater selbst den Antrag prüfen und gegebenenfalls noch Korrekturen einfordern kann bevor die Vertragsbedingungen und Kundeninformationen an den Kunden gehen, wird sichergestellt, dass nur der Vermögensberater selbst den Versand auslösen kann. Vor Antragsstellung muss der Vermögensberater entweder die aktuelle Produkt-CD aushändigen oder den Mailversand durch Auswählen und Berechnen eines Generali-Produktes bei dem entsprechenden Kunden sowie Betätigen des manuellen Versandbuttons auslösen.