FAQ- und Wissensdatenbank
Bei einer gegenüber der VN oder einer versicherten mitreisenden Person individualisiert ausgesprochenen Verweigerung des Boardings/der Beförderung oder der Einreise ist ein entsprechender Nachweis (z. B. Bescheinigung über einen positiven Test oder Bescheinigung der Airline, des Schiffs-, Bus- oder Bahnunternehmens oder Bestätigung einer Behörde) zu erbringen.
Sollte einer der vorgenannten Nachweise nicht zu erbringen sein, muss der VN den eingetretenen Schaden in irgendeiner Weise belegen (Nachweispflicht).
WICHTIGE HINWEISE1) ReisewarnungBitte die Regelungen zur Reisewarnung beachten, wenn diese vor Reiseantritt (auch während der Reise) ausgesprochen wurde.
2) QuarantäneDie genannten Quarantänefälle beziehen sich nur auf die Quarantänen im Zusammenhang mit Covid-19. Quarantänen aus anderen Ursachen/Gründen sind über die Reiseversicherung nicht versichert.