FAQ- und Wissensdatenbank
Derzeit wird eine Bonitätsprüfung zunächst nur bei der „eVB zum Abruf“ durchgeführt. Dies sind Vorgänge, bei denen der Kunde selbst (oder ein beauftragter Vertreter) bei der Zulassungsbehörde vorstellig werden muss. Die Antragsbearbeitung verzögert sich dadurch nicht.
Anträge von Kunden, zu denen bei Abruf der eVB-Nummer ein harter Treffer erfolgt, werden einer Einzelfallprüfung durch die Kundenservice-Direktion unterzogen und ggf. in der gestellten Form abgelehnt.
Wird das Ablehnungsschreiben durch die Kundenservice-Direktion angestoßen, erhalten Sie eine Kopie dieses Schreibens zeitgleich auf elektronischem Wege. Der Kunde erhält das Schreiben auf dem Postweg. Damit ist gewährleistet, dass Sie nicht später als der Kunde selbst informiert sind.