FAQ- und Wissensdatenbank
Nein. Die bisherigen Regelungen und Höchstgrenzen in Bezug auf die KT-Höhe (z. B. 130 EUR im ersten Jahr) bleiben bestehen (vgl. Annahmerichtlinien, Kap. 10).Gleiches gilt für die Regelungen zur Bedarfsanpassung für Existenzgründer (vgl. Bestandsrichtlinien Kap. 5.1, Fall 2).Klarstellung: Keine Herabsetzung in den ersten 12 Monaten der erstmaligen freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit in Nummer 7. im Tarif KTGT / KTFB.