FAQ- und Wissensdatenbank
Laborleistungen werden erstattet, wenn sie nach GOÄ abgerechnet und wenn sie ohne
vorherigen Befund, Diagnose oder Krankheitsverdacht im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung
durchgeführt werden. Das ergibt sich aus Abschnitt B 1 des Tarifs Business+. Dort heißt es: „Erstattungsfähig sind Aufwendungen für nachfolgend aufgeführte ambulante Vorsorgeuntersuchungen“… Laborleistungen gehören zu den Aufwendungen.