FAQ- und Wissensdatenbank
Ja, auch Arzneimittel sind nach Tarif PlanA erstattungsfähig. Vorteil PlanA im Wettbewerb: Arzneimittel werden von Mitbewerbern in der Regel nicht übernommen.
Die Erstattung für alle tariflichen Leistungen aus Tarif PlanA (Vorsorge, Schutzimpfungen, Heilpraktiker, Naturheilverfahren und Telemedizin inkl. Arzneimittel) ist begrenzt auf maximal 1.200 Euro innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren (unter Anrechnung einer eventuellen GKV-Leistung).
Es gelten die gleichen „Prüfregeln“ wie sonst auch bei Arzneimitteln, d. h. Arzneimittel müssen beispielsweise von einem Arzt oder Heilpraktiker verordnet und aus der Apotheke bezogen werden. Als Arzneimittel gelten z. B. nicht: Präparate zur Empfängnisverhütung, zur Raucherentwöhnung oder Nahrungsergänzungsmittel (vgl. Abschnitt A 2 – Allgemeine Regelungen zu den Tarifen aus Mein Gesundheitsplan). Weitere Infos zum e-Rezept finden Sie im Flyer VF862 „Immer schnell und gut beraten – mit der Telemedizin“