FAQ- und Wissensdatenbank
Eine nachstationäre Behandlung ist erstattungsfähig, wenn das Krankenhaus oder ein hierzu ausdrücklich beauftragter niedergelassener Vertragsarzt die nachstationäre Behandlung gemäß § 115a SGB V erbringt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.