FAQ- und Wissensdatenbank
Ja, auch nach einem Versicherungsfall im Rahmen der XXL-Bedingungen ersetzen wir die Datenrettungskosten.
Hierzu nachfolgender Auszug aus den OPTIMAL-Bedingungen
37.1 In Erweiterung von Ziffer 3 VHB ersetzen wir in unbegrenzter Höhe auch die notwendigen und tatsächlich entstandenen Kosten für die technische Wiederherstellung – nicht Wiederbeschaffung – von elektronisch gespeicherten Daten und Programmen. Voraussetzung ist, dass der Datenträger (zum Beispiel Computerfestplatte, SSD), auf dem die Daten bzw. Programme gespeichert sind, durch einen Versicherungsfall gemäß Ziffer 4.1 VHB oder sonstiger vereinbarter Besonderer Bedingungen und Klauseln beschädigt wird, so dass dieser nicht mehr ohne Hilfe lesbar ist.