FAQ- und Wissensdatenbank
Im Rahmen der Vertragsumstellung wird ein entsprechendes „Willkommensschreiben“ versendet, das die versicherten Personen über die Umstellung informiert. Abgesicherte Leistungsinhalte gehen aus dem Schreiben nicht hervor. Es wird auf die bKV-Willkommensseite verwiesen. Die Firmen erhalten mit der nachfolgenden Monatsrechnung eine aktualisierte Übersicht, in der die Beiträge und neuen Tarife ersichtlich sind.