FAQ- und Wissensdatenbank
Als Arbeitskollegen bezeichnet man Personen, die im gleichen Unternehmen/Betrieb/Firma, in der gleichen Organisation oder Einrichtung tätig sind. Hierzu zählen auch leitende Angestellte, Geschäftsführer oder Vorstände. Ist ein Unternehmen einem Konzern angehörig, sind auch alle Menschen, die für ein in Deutschland ansässiges Konzernunternehmen arbeiten, als Arbeitskollegen anzusehen. Mitarbeiter von Subunternehmen oder Leihfirmen sind nicht als Arbeitskollegen anzusehen.