FAQ- und Wissensdatenbank
Tarif KTFB können Freiberufler (einschl. Apotheker) abschließen, die ein regelmäßiges Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen, sofern gleichzeitig Versicherungsschutz nach einer Krankheitskosten-vollversicherung bei der GEDK besteht (z. B. nach Tarif GesundPro oder nach Tarif GesundProSmart) oder mit demselben Versicherungsbeginn abgeschlossen wird.