FAQ- und Wissensdatenbank
Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer kann sein außerordentliches Kündigungsrecht bezüglich der anzupassenden Tarife wahrnehmen. In diesem Fall können die Arbeitnehmer als versicherten Personen ein Umstellungsangebot anfordern, um den Versicherungsschutz gegen eigene Bezahlung fortzuführen.