FAQ- und Wissensdatenbank
– Ehe-/Lebenspartner soweit er/sie am Wohnsitz des VN gemeldet ist
– die Kinder des Versicherungsnehmers und die Kinder des Lebenspartners des Versicherungsnehmers bis zum Ende des dreißigsten Lebensjahres, soweit die Kinder am Wohnsitz des Versicherungsnehmers gemeldet sind