FAQ- und Wissensdatenbank
Basis für die Gewährung des erhöhten Zinses ist der Einmalbeitrag/die Beitragssumme im Vermögenstopf des parallelen VEP(N), VA(SP)(N/4U) oder BRVA bei Beendigung des (jeweiligen) Parkdepot Flex. Wird im Rahmen des parallelen Vertrages eine Rente gebildet, wird dieser Einmalbeitrag/diese Beitragssumme gedanklich um den Anteil, der verrentet wird, gekürzt. Somit kann dieser Anteil nicht mehr als Betrag herangezogen werden, der für einen erhöhten Zins im Rahmen des parallelen Parkdepot Flex berechtigt.