FAQ- und Wissensdatenbank
In der Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigen wir folgende zusätzlichen Kriterien (je nach Beruf können unterschiedliche Kriterien vorliegen):
Hierbei ist zu beachten, dass eine „körperliche Tätigkeit unter 25%“ nicht automatisch eine „Bürotätigkeit über75 %“ zur Folge hat und umgekehrt. Wer beruflich beispielsweise 20% körperlich tätig ist und 30 % seiner Tätigkeit mit Dienstfahrten verbringt, hat eine verbleibende Bürotätigkeit von 50 %.
Im LV-Angebotsprogramm können die Kriterien bei den Angaben zum Beruf angegeben werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Frage 42 ff. im Abschnitt „Beantragung“.