FAQ- und Wissensdatenbank
Grundsätzlich sind alle Vorsorgeuntersuchungen, die nach GOÄ abgerechnet werden und von einem approbierten Arzt durchgeführt werden, erstattungsfähig.
Vorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung von Krankheiten und werden ohne vorherigen Befund, Diagnose oder Krankheitsverdacht durchgeführt. Wir erstatten diese ohne Altersbeschränkung und ohne vorgeschriebene Intervalle, ab wann die Untersuchung wiederholt werden kann.
Dazu zählen auch Laboruntersuchungen. Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen sind nicht erstattungsfähig.