FAQ- und Wissensdatenbank
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Leistungsfreiheit
Für ein gesamtes Kalender werden keine Rechnungen für die Krankheitskostenvollversicherung eingereicht. Also weder für den Tarif GesundProP noch – im Falle eines unterjährigen Tarifwechsels – für einen anderen Vollversicherungstarif.
Ausnahme: Vorsorge-Nachweise dürfen eingereicht werden.
2. GesundProP-Versicherungsschutz
Im leistungsfreien Kalenderjahr besteht (mindestens) im Dezember Versicherungsschutz nach Tarif GesundProP, der ununterbrochen bis mindestens 30.06. des Folgejahres fortbesteht. Versicherungsschutz bedeutet insbesondere, dass keine Anwartschaft bestehen darf.
3. Beiträge pünktlich gezahlt
Im gesamten leistungsfreien Kalenderjahr bis einschließlich zum 30.06. des Folgejahres bestand kein Beitragsverzug.