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Fragen zum Vertragsverlauf
Welche Voraussetzungen gelten für die Verlängerung der Versicherungsdauer bei erhöhter Regelaltersgrenze?
Für die Vertragsverlängerung gelten die folgenden Voraussetzungen:
Der Kunde beantragt die Verlängerung spätestens 6 Monate nach Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung zur Erhöhung der Regelaltersgrenze in der Deutschen Rentenversicherung.
Die versicherte Person ist zum Zeitpunkt der Verlängerung höchstens 50 Jahre alt.
Die Versicherungsdauer ist bislang min. bis zum Endalter 60 Jahre vereinbart.
Der Vertrag ist beitragspflichtig.
Die versicherte Person hat noch keine BU-Leistungen erhalten.
Berufsspezifische Endalterbegrenzungen behalten ihre Gültigkeit.
Was passiert mit gestundeten Beiträgen im BU-Fall?