FAQ- und Wissensdatenbank
Die Versicherungsbeiträge müssen bezahlt, also das Beitragskonto ausgeglichen sein. Es muss sich um einen vertraglich gedeckten Tatbestand handeln, damit grundsätzlich Versicherungsschutz gegeben ist. Es sind keine Gründe bekannt, die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben (z. B. nicht gezahlte Beiträge, Fahren ohne Führerschein oder unter Alkoholeinfluss).