FAQ- und Wissensdatenbank
Für die Investition in den Generali Exklusiv Fonds gelten die „Besonderen Bedingungen für die Investition von Anlagebeträgen in den Generali Exklusiv Fonds (GEFB)“, die getrennt für die Tarife VA(SP)N, VEPN und BRVA mit Versicherungsbeginn ab 01.01.2022 (AVB-Tarifgeneration 01/22) vorliegen, in denen der Fonds im Neugeschäft wählbar ist. Diese ergänzen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs. Diese Besonderen Bedingungen sind immer Bestandteil eines Vertrags der oben genannten Tarife ab 01/2022, auch wenn bei Vertragsbeginn (noch) keine Kapitalanlage in den Generali Exklusiv Fonds vereinbart wird. Das ist wichtig, damit steuerliche Fristen im Falle einer später gewünschten Kapitalanlage in Generali Exklusiv Fonds nicht neu zu laufen beginnen.