- Die 5.000 EUR Begrenzung wurde entnommen
- Zudem sind die Kosten und nicht nur die Mehrkosten erstattungsfähig, analog der Auslandsreisekranken-versicherung Tarif Reise
- Die mitreisenden Kinder sind für die Rückreise mit versichert unabhängig davon ob sie bei der Generali Deutschland Krankenversicherung AG abgesichert sind
- Abgesichert sind die Rückreise an einen Ort nach Wahl in Deutschland oder im Land des letzten gewöhnlichen Aufenthalts
- Abgesichert ist die Betreuung der minderjährigen Kinder, wenn keine mitreisende erwachsene Person dies übernehmen kann
- Abgesichert ist die Hin- und Rückreise einer Begleitperson für die Rückreise der Kinder.
Bedingung für eine 100% Erstattung ist die Beauftragung der Organisation durch die Generali. Ansonsten werden die entstandenen Mehrkosten gekürzt.