FAQ- und Wissensdatenbank
Die Begrenzung auf 50 Sitzungen je Kalenderjahr entfällt.
Die ersten 50 Sitzungen sind zu 100% erstattungsfähig je Kalenderjahr. Ab der 51. Sitzung werden 80% erstattet. So soll die VP durch den kleinen Eigenanteil angeregt werden, die Therapie erfolgreich und zeitnah zu beenden. Die Sitzungsanzahlen werden je Kalenderjahr gerechnet. Das bedeutet, wenn ein Kunde 60 Sitzungen in einem Jahr in Anspruch nimmt und 20 Sitzungen im Folgejahr, dann werden die ersten 50 Sitzungen im ersten Jahr zu 100% erstattet. Die 10 übrigen Sitzungen werden mit 80% erstattet. Die 20 Sitzungen im Folgejahr werden wieder zu 100% erstattet.