FAQ- und Wissensdatenbank
Bei der Kinderwunschbehandlung wurde die Erstattungsbegrenzung von 15.000 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren entnommen.
Die Erstattung ist in den ersten drei Versicherungsjahren auf 5.000 EUR begrenzt. Behandlungskosten werden nun nach Ablauf der ersten drei Jahre ohne summenmäßige Begrenzung erstattet. Die medizinische Notwendigkeit mit den tariflichen Bedingungen wie beispielsweise der Gewährleistung eines medizinisch hinreichenden Erfolgs gilt selbstverständlich weiterhin.