FAQ- und Wissensdatenbank
Neu mit aufgenommen wurde die Erstattung der Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung in folgenden Fällen:
Aufwendungen für Transporte sind nur dann erstattungsfähig, wenn Fahrten (z. B. mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Kraftfahrzeugen oder Taxen) nicht durchführbar sind, weil die versicherte Person während der Beförderung einer medizinischen Betreuung oder der Ausstattung eines Krankentransportwagens bedarf.
Die Fahrten und Transporte müssen über das Transportmanagement organisiert werden, ansonsten wird die Erstattung auf die Kosten reduziert, zu denen die Generali die Fahrt / den Transport hätte organisieren können. Aufwendungen für Fahrten mit einem privaten Kraftfahrzeug sind dabei zu 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer erstattungsfähig.