FAQ- und Wissensdatenbank
Das Heilmittelverzeichnis wurde nochmals deutlich erweitert. Unter anderem wurden die Ernährungsberatung, die Fahrtkosten des Therapeuten und einige Gruppenbehandlungen sowie längere Therapieeinheiten mit aufgenommen.
Für die Behandlungsdauer gelten Richtwerte keine Mindestbehandlungsdauern. Das Heilmittelverzeichnis hat nun den identischen Stand vom Heilmittelverzeichnis der Bundebeihilfeverordnung, Stand: Jan. 2019.