FAQ- und Wissensdatenbank
Der Kunde erhält von Ihnen direkt den Versicherungsschein.
Zusätzlich zum Kennzeichen und zum Versicherungsschein steht ein Produktinformationsblatt zur Verfügung, welches den Kunden über die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung informiert.
Das Beratungsprotokoll ist grundsätzlich auch für Versicherungskennzeichen notwendig. Wenn der Kunde einen konkreten Versicherungswunsch zum Versicherungskennzeichen bzw. zur -plakette und keinen weiteren Beratungsbedarf hat, kann dies auf dem Versicherungsschein unter Beratungsprotokoll entsprechend angekreuzt werden. In diesem Fall kann auf ein gesondertes Beratungsprotokoll ausnahmsweise verzichtet werden.
Zu jeder Kennzeichen- und Plakettenbestellung erhalten Sie auch immer die entsprechende Anzahl an VersicherungsbestätigungsCards, die Sie Ihren Kunden mitgeben können.
Ab dem Verkehrsjahr 2024/2025 gibt es eine neue, digitale Versicherungsbescheinigung, die Sie dem Kunden nach Abschluss der Versicherung per E-Mail zusenden können. Die Versicherungsbescheinigung wird Ihnen zusammen mit dem Versicherungsschein nach der Antragsaufnahme über OKI bereitgestellt.