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Kfz - NGT 07/2023
Kfz -Handel und Handwerk
Welche Neuerungen gibt es bei den Annahmerichtlinien?
Wir verbessern die Annahmerichtlinien bei reinen Kfz-Handelsbetrieben.
Wir bieten für reine Handelsbetriebe neben der Kfz-Haftpflicht (ohne Zuschlag!) auch die Kaskoversicherung an.
Ausnahme:
Dies gilt nicht für Firmenneugründungen ohne Vorschadenverlauf und sofern nur ein rotes Kennzeichen gewünscht wird.
Das Thema „Pflegebetriebe/Aufbereitung“ betrachten wir nicht mehr als erhöhtes Risiko. Auch hier entfällt der Zuschlag.
Andere Betriebe wie Tuning/Folierung, Waschstraßen oder mobile Aufbereitung/Pflege
etc. sehen wir
weiterhin als kritisch
an. Hier können Sie weiterhin nur die KH mit Zuschlag anbieten.