FAQ- und Wissensdatenbank
Die Versicherungsbestätigung zur Übermittlung muss mindestens
enthalten.
Wichtig: Um Ordnungsverfügungen des Straßenverkehrsamtes für den Kunden zu vermeiden, muss die Fahrgestellnummer immer komplett, mindestens mit den letzten acht Stellen aus den Fahrzeugpapieren korrekt eingegeben werden. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass bei jeder Antragsaufnahme alle Fahrzeugdaten vollständig und korrekt eingetragen werden, damit die Versicherungsbestätigungen von Ihrer Kundenservice-Direktion übermittelt werden können und nicht von den Zulassungsbehörden abgelehnt werden.
Sonderfälle: Es gibt einige wenige Fahrzeugarten (alte Anhänger, Motorräder sowie Traktoren), bei denen im Ausnahmefall kürzere Fahrgestellnummern vorkommen. Für diese Fahrzeugarten sind die Felder zur Mindesteingabe der Fahrgestellnummer zwar kürzer, aber auch hier ist ein sensibler Umgang mit den Eintragungen dringend erforderlich, um Ordnungsverfügungen zu verhindern.