FAQ- und Wissensdatenbank
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für zahnärztliches Honorar, zahntechnische Leistungen und gesondert berechenbare Materialkosten für medizinisch notwendige kieferorthopädische Leistungen (z. B. herausnehmbare oder festsitzende Zahnspangen, Außenspangen, Kunst-stoffschienen nach dem Alignerverfahren, Retainer).
Erstattungsfähig sind auch darüber hinausgehende Mehrleistungen wie zum Beispiel besondere Behand-lungsformen (z. B. innenliegende Zahnspangen, sog. Lingualtechnik), besondere Bögen und Brackets (z. B. Kunststoff- oder Keramikbrackets, Minibrackets, selbst-legierende Brackets) oder eine Bracketumfeldversiege-lung. Diese Leistungen sind in allen Kieferindikationsgruppen (KIG1-5) erstattungsfähig.