FAQ- und Wissensdatenbank
Versichert sind sämtliche zahnärztliche Leistungen die der Zahnbehandlungen zuzuordnen sind. Hierzu zählen zum Beispiel
Die Erstattung erfolgt zum versicherten Prozentsatz(70 %, 80 % oder 90 %) unter Anrechnung einer even-tuellen Vorleistung der GKV.