FAQ- und Wissensdatenbank
Wir können wirtschaftlich verbundene Unternehmen in einem Gruppenversicherungsvertrag unter Führung eines Unternehmens als Vertragspartners zusammenfassen.
Wir prüfen, ob zwischen den Unternehmen eine wirtschaftliche Verflechtung besteht.
Bitte legen Sie zur Prüfung entsprechende Nachweise vor.
Wichtig: Eine bloße Interessensgemeinschaft von Einzelunternehmern, die sich lediglich für den Zweck zusammenschließt, um nach außen hin die Mindesterfordernisse einer bKV zu erfüllen, kann nicht zusammen gefasst werden.