FAQ- und Wissensdatenbank
Es gibt in der Versicherung von Kollektiven zwei Vertragsarten. Den Rahmenvertrag und den Gruppenversicherungsvertrag.
Der Rahmenvertrag ist kein Krankenversicherungsvertrag im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Er beinhaltet i. d. R. eine Vereinbarung, in der dem Vertragspartner (das ist entweder eine Firma oder ein Verband/Verein) zugesichert wird, dass die im Vertrag bezeichneten Personen (die Arbeitnehmer bzw. die Mitglieder des Vertragspartners) Zugang zu beitragsvergünstigten Tarifen der Generali bekommen. Nur Firmen und Berufsverbände/-vereine können Vertragspartner eines Rahmenvertrages sein.
Der Gruppenversicherungsvertrag ist ein Kranken-versicherungsvertrag im Sinne des Versicherungsvertrags-gesetzes (VVG) mit dem Kollektivvertragspartner/die Firma als Versicherungsnehmer. Gruppenversicherungsverträge werden nur mit Firmen/Arbeitgebern abgeschlossen. Die versicherten Personen sind die Arbeitnehmer. Der Versicherungsnehmer ist Träger der Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag; insbesondere ist er Beitragsschuldner.