FAQ- und Wissensdatenbank
In einem Rahmenvertrag können alle verkaufsoffenen Tarife aus der Einzelversicherung angeboten werden.
Es gibt zwei unterschiedliche Rahmenverträge, die sich lediglich in der vereinbarten Kollektivstufe unterscheiden.
Die tatsächliche Beitragsvergünstigung ist von der gewählten Kollektivstufe, dem Eintrittsalter, dem gewählten Tarif und seiner späteren Beitragsentwicklung abhängig. Mit höherem Eintrittsalter wird die Vergünstigung geringer.
Diese beiden Kollektivstufen stehen zur Verfügung:
Wichtig:
Für eine verbindliche Beitragsberechnung beachten Sie bitte die folgenden beiden Hinweise:
Zu allen Themen rund um die Provision und Wertung sind ausschließlich die vertragsführenden Stellen der DVAG auskunftsberechtigt.