FAQ- und Wissensdatenbank
Wenn die bKV in einer Zahnarztpraxis oder Arztpraxis abgeschlossen wird, dann können sich die Angestellten auch von ihrem Arbeitgeber in dessen Praxis behandeln lassen. Die Kosten werden erstattet.
Wichtig: Eine Ausnahme bildet die Behandlungen durch Ehegatten, Lebenspartner gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz, Eltern oder Kinder der versicherten Person. Dort werden lediglich nachgewiesene Sachkosten tarifgemäß erstattet.