FAQ- und Wissensdatenbank
Die Arbeitgeber im ÖD unterliegen der „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge“ (VgV). Bundesportal | Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen: Regeln und Verfahren.
Daraus entstehen folgende Besonderheiten:
Sollte aus der Ausschreibung hervorgehen, dass nur ein Angebot je Versicherungsgesellschaft akzeptiert wird, erstellt die Generali das bKV-Vertragsangebot immer nur für den zeitlich zuerst anfragenden Vermögensberater.