FAQ- und Wissensdatenbank
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Vermietung. Somit besteht auch Versicherungsschutz, wenn das Anwesen zur Unterbringung von Geflüchteten vermietet wird. Versichert sind hierbei Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer als Vermieter/Verpächter obliegen(z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen).