FAQ- und Wissensdatenbank
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Vermietung von Teilen des Betriebsgrundstückes an Betriebsfremde. Bei neueren Verträgen besteht Versicherungsschutz bis zu einem unbegrenzten Mietwert. Bei älteren Verträgen ist im Versicherungsschein zu prüfen, ob der Mietwert überschritten wird. Versichert sind hierbei Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer als Vermieter/Verpächter obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen).