FAQ- und Wissensdatenbank
Durch Optimal XXL (wie bisher auch bei den Unbenannten Gefahren in VGV) wird der Deckungsumfang der Bestleistungs-Garantie nicht ausgehöhlt. Zwar könnte man auf die Idee kommen, so zu verfahren, dies würde die Bestleistung zumindest im Bereich der versicherten Gefahren aber nahezu wertlos machen, was niemand will. Wir werden Bestleistungs-Schäden also auch dann weiterhin regulieren, wenn für den Schaden eine Deckung durch Optimal XXL kaufbar gewesen wäre.