FAQ- und Wissensdatenbank
Zur Verrentung des Guthabens der Einkommensphase gibt es neben der klassischen sicherheitsorientierten Rente zusätzlich auch die neu entwickelte Fondsrente. Die Fondsrente ist als lebenslange (Teil-)Rente und auch als Zeitrente (Zeitrenten gibt es nicht bei der Basisrente), frühestens ab dem 6. Versicherungsjahr, beim VEPN ab Beginn des 3. Jahres seit Vertragsbeginn, wählbar.