FAQ- und Wissensdatenbank
Egal, ob ein Fahrzeug mit einem E-Kennzeichen zugelassen ist oder nicht: ab sofort erhalten alle Privatfahrzeuge mit Elektro- bzw. Hybridantrieb (mit Ausnahme von Wohnwagenanhängern und Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen) unsere attraktiven Zusatzleistungen.
Als Fahrzeuge mit Elektro- bzw. Hybridantrieb gelten:
Die notwendigen Quarantänekosten bei drohender Entzündung werden in der Kasko nun bis zu 1.000 € je Schadenereignis übernommen. Bei Bestandsverträgen, bei denen die Quarantänekosten bereits über den Schutzbrief eingeschlossen sind, können diese nicht über
die Kaskoversicherung geltend machen.
Bestandskunden mit Schutzbrief erhalten die Leistung weiterhin über diesen; lediglich Kunden ohne Schutzbrief können das über die Kasko abwickeln (im Rahmen der Leistungsupdate-Garantie).
Wichtiger Hinweis für das Neugeschäft ab 07/25:
Um eine Doppelversicherung zu vermeiden, entfällt diese Leistung innerhalb des Schutzbriefes für Neu- und Ersatzgeschäft ab 07/2025 zu Gunsten der Versicherung über Kasko.
Ab dem 01.07.2025 entfällt im Neugeschäft der Nachlass von 10 % für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen – sowohl bei Pkw, als auch bei Kraftrad, Leichtkraftrad, Leichtkraftroller, Trike, Quad und Campingfahrzeug:
Die höheren Kosten für E-Fahrzeuge sind hauptsächlich auf folgende Gründe zurückzuführen:
Beschädigte Batterien sind teuer zu ersetzen oder zu reparieren.
Diese sind oft komplexer und erfordern spezialisierte Werkzeuge und Kenntnisse, die nicht in jeder (Partner-)Werkstatt vorhanden sind.
Unsicherheiten im Umgang mit beschädigten Elektrofahrzeugen führen zu zusätzlichen Vorsichtsmaßnahmen, wie längere Quarantänezeiten oder spezielle Löschverfahren.