FAQ- und Wissensdatenbank
Seit der Privatpro-Tariffamilie ist es nicht mehr irrelevant, ob die vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus nach § 115 a SGB V dem ambulanten oder stationären Bereich zuzuordnen ist. Durch die SB-Konstruktion (keine SB bei stationärer Heilbehandlung in den Tarifen GesundPro3 und GesundProA3) ist nunmehr aber ggf. entscheidend, ob es sich um eine ambulante oder stationäre Leistungsart handelt. Mit der Ergänzung im Tarifdruckstück unter Abschnitt C wurde klargestellt, dass es sich um eine stationäre Leistungsart handelt. Dies macht inhaltlich auch Sinn, da die Behandlung in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Krankenhausaufenthalt steht (z.B. Voruntersuchung im Krankenhaus, da eine Operation ansteht).