FAQ- und Wissensdatenbank
Zusätzlich zur Versicherungsbestätigung für Fahrzeugzulassungen (eVB zum Abruf) müssen auch die anderen Meldungen zwischen den Versicherern und den Zulassungsbehörden elektronisch erfolgen. Die Generali sendet diese sogenannten Versicherungsbestätigungen zur Übermittlung direkt über den GdV an die Zulassungsbehörde.
Für Sie als Vermögensberater spielt die Versicherungsbestätigung zur Übermittlung damit in der Vertriebspraxis keine Rolle. Typische Anwendungsfälle für die Versicherungsbestätigung zur Übermittlung sind:
oder
Die Übermittlung der Versicherungsbestätigungen zu Versichererwechsel und Mahnverfahren (eVB zur Übermittlung) übernimmt die zuständige Kundenservice-Direktion für Sie. Ihre Versicherungs-bestätigungen zur Übermittlung werden von den Zulassungsbehörden grundsätzlich abgelehnt.