FAQ- und Wissensdatenbank
Kunden, die einen Eintrag im Schuldnerverzeichnis bei den Amtsgerichten haben, werden im Rahmen der Bonitätsprüfung als „harter Treffer“ bezeichnet.
In das öffentliche Schuldnerverzeichnis werden Privatpersonen, Gesellschaften (Unternehmen) und juristische Personen eingetragen.
Der Eintrag ins Schuldnerverzeichnis erfolgt aus folgenden Gründen:
Daher führen bei Anforderung einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) folgende Kriterien zu einer Prüfung der Annahmefähigkeit:
Die Firma Infoscore Consumer Data GmbH erhält tagesaktuell die entsprechenden Daten aller Amtsgerichte. Die Generali erhält von der Firma Infoscore Consumer Data GmbH nur dann einen Hinweis „Harter Treffer“ zum Kunden, wenn ein oder mehrere der genannten Kriterien mit „ja“ geführt werden. Welches Kriterium konkret zum „harten Treffer“ geführt hat, erfährt die Generali dagegen nicht.