FAQ- und Wissensdatenbank
Das Hufeland-Leistungsverzeichnis der besonderen Therapierichtungen ist eine Orientierungshilfe zur Abrechnung von naturheilkundlichen Leistungen. Es umfasst die Verfahren, die angewendet werden können, mit entsprechenden Abrechnungshinweisen. Beispiele für Hufeland-Verfahren sind Ayurveda, Eigenblutbehandlung, Enzymtherapie, Ernährungstherapie, Homöopathie, Kinesiologie und Osteopathie.
Diese Leistungen sind erstattungsfähig, wenn sie von Ärzten (vgl. A 9 Tarif GesundPro) oder Heilpraktikern erbracht werden. Ärzte berechnen diese Leistungen als analoge Ziffern der GOÄ.
Somit sind die ärztlichen Leistungen nicht summenmäßig begrenzt wie bei den Heilpraktiker Leistungen. Bei Heilpraktikern sind diese Leistungen in dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker bereits inkludiert und werden tariflich (vgl. B 4 Tarif GesundPro) erstattet.