FAQ- und Wissensdatenbank
Wird oder wurde auf den Namen des Kunden (VN=Parkdepotinhaber) ein
oder
ab Tarifgeneration 2022 (Anträge mit Angebotsprogramm-Versionen ab 21.12.2021) neu abgeschlossen, so kann sich die Verzinsung im Parkdepot Flex erhöhen.
Ist im oben erwähnten Vermögens- & Einkommensplan, Vermögensaufbau & Sicherheitsplan oder der BasisRente Vermögensaufbau zusätzlich der
so kann im Parkdepot Flex eine weitere Erhöhung der Verzinsung erreicht werden.
Der erhöhte Zins kann nur gewährt werden, wenn der parallele VEPN, VASPN, VA4U oder BRVA (Tarifgeneration ab 2022 (Anträge mit Angebotsprogramm-Versionen ab 21.12.2021)) einen gleichen oder früheren Beginn (ab 2022) hat wie das Parkdepot Flex (vgl. auch Frage 7) und dies bei Antragstellung im DVAG-Onlinesystem unter Sonderbedingungen angegeben wurde (vgl. auch Frage 22).
Die jeweilige erhöhte Verzinsung wird maximal bis zur 5-fachen Höhe des Einmalbeitrags (VEPN) bzw. der Beitragssume (VASPN, VA4U, BRVA) des parallelen Vertrags gewährt (vgl. Frage 7). Bei VA4U werden hierfür die Beiträge/Beitragssumme der Grundstufe bzw. des zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Parkdepot Flex erreichten Beitrags für den Vermögensaufbau4you berücksichtigt.
Pro Kunde kann nur ein Parkdepot Flex mit jeweils einem parallelen Vertrag (VEPN, VASPN oder BRVA) kombiniert werden, um den erhöhten Zins zu erreichen.