FAQ- und Wissensdatenbank
Das Unfallopfer bekommt im Schadensfall Schadenersatz von der Kfz-Haftpflicht. Der Fahrer des getunten E-Scooters muss aber mit strafrechtlichen Konsequenzen und Regressforderungen vom Versicherer (Generali) rechnen.
Grundsätzlich gilt:
Durch Änderungen am Fahrzeug, die zu Abweichungen von den technischen Angaben in der Betriebserlaubnis führen, gefährdet der Kunde seinen Versicherungsschutz.
Dies gilt auch für fabrikneu ausgelieferte Fahrzeuge, die werkseitig so ausgeliefert werden, dass sie schneller fahren können als erlaubt und dies in der Betriebserlaubnis festgehalten ist. In einem solchen Fall muss das Fahrzeug so gedrosselt werden, dass es die zugelassene Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten kann.
Wenn der Kunde das Fahrzeug weiterhin benutzt, obwohl ihm bekannt ist, dass es schneller fahren könnte, riskiert er eine Strafe wegen Fahrens eines nicht für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugs. Dazu kommt ein Eintrag in das Verkehrszentralregister in Flensburg. Außerdem kann der Versicherungsschutz im Schadenfall für das zu schnelle Fahrzeug entfallen.