FAQ- und Wissensdatenbank
Zu a)
Beendet der Kunde seine Krankheitskostenvoll-versicherung bei der Generali Kranken, entfällt die Versicherungsfähigkeit nach den neuen KT-Tarifen und die Versicherung endet.
Zu b)
Der Kunde muss uns den Statuswechsel innerhalb von 2 Monaten melden und kann dann in einen der anderen beiden KT-Tarife wechseln (z. B. Arbeitnehmer wechselt in die macht sich mit einem Modegeschäft selbstständig → Wechsel von Tarif KTAN in Tarif KTGT).Verpasst der Kunde die 2-Monatsfrist bieten wir über eine Fortführungsmöglichkeit einen „Airbag“ an: der Vertrag endet nicht mehr automatisch, wenn Frist von 2 Monaten verpasst wird, sondern – je nach bisheriger KT-Absicherung mit einem reduzierten KT – in dem passenden Tarif fortgesetzt. Die genauen „Spielregeln“ für die Fortführung sind in Nummer 8. im Tarif KTGT / KTFB sowie in Nummer 10. im Tarif KTAN geregelt.