FAQ- und Wissensdatenbank
Unterschreitet das versicherte Kollektiv die Mindestquote von 80 % oder die Mindestzahl von 5 (bzw. 10 im bKV-Stationär oder 50 im bKV-Stationär50) Personen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dies der Generali unverzüglich mitzuteilen. Die Generali behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor oder den Tarif Stationär50 in den Tarif Stationär10 umzustellen.