FAQ- und Wissensdatenbank
Der Generali Exklusiv Fonds hat ein fest definiertes Start-Volumen von 300 Mio. €, das die Generali Deutschland Lebensversicherung für Ihre Kunden in der fondsgebundenen Versicherung erworben hat. Dieses verfügbare Volumen kann die Generali Deutschland Lebensversicherung in Abstimmung mit dem Portfoliomanager der Generali Invest für den Generali Exklusiv Fonds vergrößern.
Hierdurch bedingt kann es passieren, dass vorübergehend eine Neuanlage in den Generali Exklusiv Fonds nicht möglich ist. Für diesen Fall werden die Anlagebeträge in Anteile des Fonds „Generali Geldmarkt Euro“ (WKN: 531770 – ISIN: DE0005317705) investiert, bis wieder Anteile des Generali Exklusiv Fonds verfügbar sind. Ihre Kunden erhalten hierzu eine schriftliche Information. Die Kunden haben auch die Möglichkeit, kostenfrei einen anderen Fonds anstatt des Generali Geldmarkt Euro für diesen Zeitraum zu wählen.
Sobald wieder Anteile für den Generali Exklusiv Fonds verfügbar sind, werden mit Wirkung innerhalb von zwei Bankarbeitstagen die vorübergehend im „Generali Geldmarkt Euro“ oder in dem von Ihren Kunden gewählten Fonds gehaltenen Anteile kostenfrei und automatisch in den Generali Exklusiv Fonds übertragen. Hierbei gelten die genannten Stichtage (siehe auch Frage 4) für die Umschichtung und die Wertermittlung.
In bestimmten von der Generali Deutschland Lebensversicherung und Generali Investments nicht beeinflussbaren Fällen kann es sein, dass der Generali Exklusiv Fonds dauerhaft nicht mehr angeboten werden kann. Gründe dafür können zum Beispiel sein:
In einem solchen Fall wird die Generali Deutschland Lebensversicherung Ihre Kunden unverzüglich informieren und die Fondsanteile der Kunden in das sonstige Sicherungsvermögen der Generali übernehmen.
Für die Übertragung ist der Wertermittlungstag zum Zeitpunkt der Übernahme in das sonstige Sicherungsvermögen maßgebend.
Den erlösten Geldwert wird die Generali Deutschland Lebensversicherung für Ihre Kunden kostenfrei in das sicherheitsorientierte Guthaben des Versicherungsvertrags Ihre Kunden umschichten. Dies gilt auch für Anlagebeträge oder Umschichtungsbeträge, die nach Festlegungen des Kunden für den Generali Exklusiv Fonds vorgesehen waren. Ihr Kunde kann natürlich jederzeit für Guthaben und Anlagebeträge eine andere Entscheidung treffen, z.B. eine neue Fondsauswahl.