FAQ- und Wissensdatenbank
Für die Fondsrente (renditeorientierte Rente mit Kapitalsicherung) ist die jeweilige Garantiezusage (80 % Garantie zum jeweiligen Folgemonat) des wählbaren Garantiefonds (siehe auch Frage 6) modellbedingt zwingend erforderlich. Dies gilt auch für mögliche weitere, evtl. später zu Auswahl hinzukommende Fonds für die Rente.
Sofern die Fondsgesellschaft des Fonds nicht mehr anbieten sollte oder keine vergleichbaren Fonds mit der gleichen Garantiezusage anbieten kann, wird die Fondsrente ab diesem Zeitpunkt in eine sicherheitsorientierte Rente umgewandelt bzw. – sofern die Rentenzahlung noch gar nicht begonnen hat – kann eine fondsgebundene Rente nicht mehr gewählt werden.